Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz Saarland

Dont Kill The Messanger

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeiter verpflichtet, sichere und vertrauenswürdige Meldewege für Hinweisgeber zu etablieren.

Hinweisgeberschutz ist ein wichtiges Thema, das betroffene Unternehmen aber auch Behörden und Gemeinden ernst nehmen sollten. Es ist wichtig, dass Hinweisgeber die Möglichkeit haben, Missstände zu melden, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Gleichzeitig muss dem Missbrauch solcher Meldeportale vorgebeugt werden.

Als erfahrener Ombudsmann bin ich weisungsunabhängig und garantiere die vertrauliche Behandlung aller Meldungen. Durch meine Expertise seit Tag eins nach Inkrafttreten des HinSchG bin ich der passende Ansprechpartner für Unternehmen, die kosteneffizient und wirkungsvoll Hinweisgeberschutz betreiben möchten.

Integrität und Vertraulichkeit

Ein externer Ombudsmann ist unabhängig vom Unternehmen und dessen Interessen. Dies ist wichtig um sicherzustellen, dass sich Hinweisgeber in einem vertrauensvollen und neutralen Umfeld befinden. Externe Ombudsleute können helfen, Konflikte zwischen Hinweisgebern und Unternehmen zu vermeiden. Sie können als Vermittler zwischen den Parteien fungieren und eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Einhaltung von Meldefristen

Als externer Ombudsmann verfüge ich über die Expertise und Erfahrung und kennen die gesetzlichen Anforderungen. Neben der Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter berate ich Sie auch zur Auswahl der richtigen Meldeplattformen. Optional steht Ihnen auch unsere eigene Plattform zur Verfügung, über die alle Meldungen entgegengenommen und automatisiert an die entsprechenden Stellen in Ihrem Unternehmen weitergeleitet werden.

Compliance

Ich helfe Ihnen, Konflikte zwischen Hinweisgebern und Arbeitgeber zu vermeiden. Als unparteiische Instanz kontrolliere und verwalte ich die unterschiedlichen Meldefristen die innerhalb eines Meldeprozesses entstehen. So vermeiden Sie Bußgelder und stärken das Reputationsmanagement Ihres Unternehmens. Zeigen Sie, dass Ihnen der Hinweisgeberschutz wichtig ist und Sie Missstände in Ihrem Unternehmen ernst nehmen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und zielt auf den besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern.

Das Gesetz schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Regelwerke erlangen und diese melden (sogenannte hinweisgebende Personen).

Hinweisgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen wie Korruption, Betrug und Umweltverschmutzung. Aber auch Verbrechen von Regierungen gegen die Menschlichkeit wurden in der Vergangenheit bereits durch Whistleblower wie Edward Snowden und Julian Assange aufgedeckt.

Doch in einer Welt in der totalitäre Regime die Rechte und Freiheiten von Menschen beschneiden, wird auch die Meinungsfreiheit und der Zusammenhalt innerhalb der Bevölkerung ausgehöhlt. So ist die Schaffung von sicheren Meldewegen unverzichtbar geworden um straffrei auf Missstände hinzuweisen.

  • Arbeitgeber mit mehr als 249 Mitarbeiter müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereits seit dem 02.07. 2023 erfüllt haben.
  • Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern galt noch eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 zur Implementierung einer Meldestelle.
  • Gemeinden und Kommunen mit einer Zahl von mehr als 10.000 Einwohnern müssen ebenfalls eine Meldestelle implementieren.
  • Auch Unternehmen aus den Bereichen Finanzdienstleistung und Versicherungen müssen bereits ab nur einem Mitarbeiter eine interne Meldestelle einrichten.

Die interne Meldestelle kann in Form einer eigenen Abteilung, eines Ausschusses oder einem Mitarbeiter eingerichtet werden. Die Meldestelle muss unabhängig und weisungsfrei sein. Sie muss über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Hinweise zu prüfen und zu bearbeiten. Der Schutz der Identität der Hinweisgeber ist ein zentraler Bestandteil des Hinweisgeberschutzgesetzes. Unternehmen und Organisationen müssen angemessene Maßnahmen treffen, um die Identität der Hinweisgeber zu schützen.

Externer DSB als Ombudsmann: Da die Schulung der Mitarbeiter und das Einrichten einer datenschutzkonformen Meldestelle wiederum mit Zeit und Kosten verbunden ist, kann der Betrieb und die Verwaltung einer Meldestelle auch vom externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Als neutraler Ombudsmann fungiere ich sowohl für Hinweisgeber als auch für die von mir betreuten Unternehmen/Organisationen als Schnittstelle bei der Bearbeitung von eingehenden Meldungen.

  • Schutz vor Benachteiligung:

Whistleblower dürfen nicht wegen ihrer Meldung benachteiligt werden. Das bedeutet, dass sie nicht gekündigt oder abgemahnt werden dürfen.

  • Recht auf vertrauliche Behandlung:

Die Identität von Whistleblowern muss grundsätzlich immer geheim gehalten werden.

  • Recht auf Akteneinsicht:

Whistleblower haben das Recht, Akten und Dokumente einzusehen, die sich auf ihre Meldung beziehen.

  • Recht auf Entschädigung:

Whistleblower haben das Recht auf Entschädigung, wenn sie aufgrund ihrer Meldung einen Schaden erleiden.

  • Recht auf Beschwerde:

Whistleblower haben das Recht, sich bei der zuständigen Behörde zu beschweren, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen.

Vertrauensverlust:

Die Meldung eines potenziellen Missstandes kann zu einem Vertrauensverlust zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und dem Unternehmen führen. Dies kann die weitere Zusammenarbeit im Unternehmen erschweren. Unternehmen sollten ein möglichst offenes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld schaffen, in dem Mitarbeiter sich sicher fühlen, Missstände zu melden.

Vermeidung von Denunziantentum:

Es wird vorkommen, dass Missstände unberechtigt gemeldet werden. Dies kann zu unnötigen Untersuchungen, Kosten und zu Rufschädigung des Unternehmens führen. Auch hier kann ein neutraler Vermittler dabei helfen, potenzielles Denunziantentum zu erkennen und frühzeitig zu verhindern.

Denn auch Unternehmen und andere Meldestellen haben das Recht, gegen unwahre Behauptungen, beispielsweise nach § 164 StGB rechtlich vorzugehen.

 

Ob das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine positive Entwicklung hin zu mehr Rechtssicherheit bietet, bleibt abzuwarten. Die Implementierung von Hinweisgebersystemen verursacht für viele Unternehmen weitere Kosten, die zwangsläufig wieder in Waren oder Dienstleistung eingepreist werden müssen.

Andererseits werden in diesem Moment, wären Sie diesen Text lesen, Menschen von totalitären Regimen eingesperrt und gefoltert, wie z.B. Julian Assange, der als investigativer Journalist, die Kriegsverbrechen der US Regierung aufgedeckt hat.  

Ob und wie das Hinweisgeberschutzgesetz tatsächlich eine Verbesserung hin zu mehr Rechtstaatlichkeit bietet, bleibt daher abzuwarten.

kontakt

Vertrauliche Fragen?

Entscheiden Sie sich für die effiziente und vertrauenswürdige Lösung von Schönbucher Consulting und setzen Sie auf einen externen Ombudsmann der Ihnen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Schaffung einer nachhaltigen Compliance-Kultur in Ihrem Unternehmen zur Seite steht.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Adresse

Saarbrücker Straße 7, 66399 Ommersheim

E-Mail

info[at]schoenbucher-consulting.de

Telefon

0681 686 261 02